Gilt für: Locations, die venvy im Beta-Programm kostenlos nutzen
Annahme: durch Klick beim Anlegen des venvy-Kontos mit Beta-Zusage
Parteien
venvy: Renting & Renting GbR, Industriestraße 8, 67304 Eisenberg, vertreten durch Gesellschafter: Leila Renting, Alex Renting, E-Mail hallo@venvy.app (nachfolgend „venvy").
Location: das Unternehmen, das diese Vereinbarung beim Anlegen seines venvy-Kontos annimmt. Name, Anschrift und Ansprechperson ergeben sich aus den Angaben im Konto (nachfolgend „Location" oder „Sie").
§ 1 Gegenstand und Zweck
(1) venvy stellt Ihnen die Software venvy für den Betrieb Ihrer Location kostenlos zur Verfügung (Beta). Die Beta ist ein gemeinsames Vorhaben: Sie nutzen venvy in Ihrem echten Betrieb, venvy richtet das System mit Ihnen ein und verbessert es mit Ihren Rückmeldungen.
(2) Der Funktionsumfang richtet sich nach Anlage 1 (Modulumfang Beta). Für Personal und Zeiterfassung gelten die dort genannten Einschränkungen.
(3) Sie bestätigen, dass Sie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind und die Beta ausschließlich für Ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit nutzen.
§ 2 Was venvy Ihnen bietet
(1) Zugang. Zugang zu den in Anlage 1 freigegebenen Funktionen für Ihre Standorte und Ihr Team.
(2) Einrichtung. Eine gemeinsame Einrichtungssitzung von etwa 90 Minuten und die Übernahme Ihrer Bestandsdaten von Hand durch venvy. Welche Daten venvy übernimmt, legen wir in der Sitzung fest und halten es in Textform fest. Die Einrichtung ist für Sie kostenlos.
(3) Direkter Draht. Sie erreichen Ihre Ansprechperson bei venvy über die in venvy angezeigten Kontaktdaten und per E-Mail an hallo@venvy.app.
(4) Fehlerbehebung. Melden Sie einen Fehler, der Ihren Betrieb blockiert (Sie können einen wesentlichen Schritt auf dem Weg Anfrage, Angebot, Vertrag, Rechnung, Zahlung nicht ausführen), beginnt venvy noch am selben Werktag mit der Bearbeitung, wenn die Meldung bis 15:00 Uhr eingeht. Das ist eine Zusage zum Beginn der Bearbeitung, keine Zusage einer Behebungszeit. Spätere Meldungen sowie Meldungen an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen bearbeitet venvy am nächsten Werktag.
(5) Mitsprache. venvy bespricht Ihre Wünsche zur Weiterentwicklung mit Ihnen. Einen Anspruch auf Umsetzung eines bestimmten Wunsches gibt es nicht.
(6) Ausstieg. Sie können die Beta jederzeit beenden und Ihre Daten mitnehmen (§ 5 Abs. 4, § 9).
§ 3 Was wir von Ihnen erwarten
(1) Echte Nutzung. Sie nutzen venvy für echte Anfragen auf dem Weg von der Anfrage über Angebot, Vertrag, Rechnung und Zahlung bis zum Event. Ihr bisheriges Verfahren müssen Sie nicht abschalten; Sie können es als Rückfall behalten.
(2) Einrichtungstermin. Sie nehmen an der Einrichtungssitzung teil und stellen die dafür nötigen Unterlagen bereit.
(3) Rückmeldung. Sie geben alle 14 Tage Rückmeldung über das Feedback-Formular in venvy (etwa 3 bis 5 Minuten). venvy erinnert Sie per E-Mail daran. Auf Wunsch geht das auch telefonisch mit Ihrer Ansprechperson. Die regelmäßige Rückmeldung ist Teil Ihrer Gegenleistung für die kostenlose Beta. Bleibt sie über längere Zeit aus, spricht venvy Sie zuerst darauf an; erst danach kann venvy die Beta nach § 5 Abs. 5 beenden.
(4) Fehler melden. Sie melden Fehler und Unklarheiten, sobald Sie sie bemerken, möglichst mit einer Beschreibung, was Sie getan haben.
(5) Fallstudie und Referenz. Näheres regelt § 11.
(6) Prüfung vor Versand. Sie prüfen Angebote, Verträge, Rechnungen und Nachrichten, die venvy aus Ihren Angaben erstellt, vor dem Versand auf Richtigkeit. Für Inhalt und steuerliche Behandlung Ihrer Dokumente bleiben Sie verantwortlich.
(7) Sicherung. Sie exportieren Ihre Daten in angemessenen Abständen über die Exportfunktion; wir empfehlen mindestens monatlich.
(8) Die Mitwirkung nach den Absätzen 3 und 4 schulden Sie im Rahmen des Zumutbaren. Haben Sie zeitweise weniger Zeit als vorgesehen, sprechen wir gemeinsam über den Rhythmus.
§ 4 Kein Entgelt
(1) Für die Beta zahlen Sie kein Entgelt. venvy stellt Ihnen während der Beta keine Rechnung.
(2) Mit dem Ende der Beta entsteht keine Zahlungspflicht und kein neuer Vertrag von selbst. Sie müssen nichts kündigen, und es wird nichts abgebucht. Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt nur zustande, wenn Sie ein Angebot nach § 6 ausdrücklich annehmen.
§ 5 Laufzeit, Verlängerung, Ende
(1) Die Beta beginnt mit der Freischaltung Ihres Kontos und läuft 90 Tage (rund drei Monate). Das genaue Enddatum sehen Sie in venvy.
(2) venvy kann die Beta durch Erklärung in Textform verlängern, zum Beispiel wenn die Einrichtung oder die Saison es erfordert. Die Erklärung geht Ihnen spätestens 14 Tage vor dem Ablauf zu. Insgesamt dauert die Beta höchstens sechs Monate ab Freischaltung. Die Verlängerung kostet Sie nichts; Sie können jederzeit nach Absatz 4 aussteigen.
(3) Die Beta endet mit Ablauf der Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Was danach mit Ihrem Konto und Ihren Daten geschieht, regelt § 9.
(4) Sie können die Beta jederzeit ohne Frist und ohne Angabe von Gründen in Textform beenden.
(5) venvy kann die Beta mit einer Frist von 30 Tagen in Textform beenden. Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Frist bleibt unberührt (§ 314 BGB). Ein wichtiger Grund liegt für venvy insbesondere vor, wenn Sie gegen § 10 verstoßen oder venvy rechtswidrig nutzen.
(6) Über sechs Monate hinaus wird die Beta nicht verlängert. Wollen beide Seiten weitermachen, schließen sie einen neuen Vertrag (§ 6).
§ 6 Angebot für die Zeit nach der Beta
(1) venvy macht Ihnen spätestens 14 Tage vor dem Ende der Beta ein Angebot in Textform für die weitere Nutzung. Das Angebot nennt Funktionsumfang, Preis, Zahlweise, Laufzeit und Kündigungsfrist. Diese Vereinbarung legt keinen Preis fest.
(2) Sie müssen das Angebot nicht annehmen. Die Beta geht nie von selbst in einen kostenpflichtigen Vertrag über.
(3) Annahmefrist. venvy ist an das Angebot 30 Tage ab Zugang gebunden. Danach erlischt es. Sie nehmen es an, indem Sie in Textform oder durch Bestätigung in venvy ausdrücklich erklären, dass Sie es annehmen. Schweigen ist keine Annahme.
(4) Nehmen Sie nicht an, endet die Beta nach § 5. Eine Rechnung entsteht nicht.
(5) Für einen kostenpflichtigen Vertrag gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von venvy in der dann gültigen Fassung.
§ 7 Haftung
(1) venvy haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Umfang einer übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet venvy nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens 2.500 Euro für alle Schadensfälle der Beta zusammen. Für die Verletzung anderer Pflichten haftet venvy bei einfacher Fahrlässigkeit nicht.
(3) Für den Verlust von Daten haftet venvy bei einfacher Fahrlässigkeit nur für den Aufwand, der bei regelmäßiger Sicherung durch Sie (§ 3 Abs. 7) zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre.
(4) venvy haftet nicht ohne Verschulden für Mängel, die bei Beginn der Beta schon vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB).
(5) Die Absätze 2 bis 4 gelten auch zugunsten der Gesellschafter, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von venvy. Absatz 1 bleibt in jedem Fall unberührt. Ansprüche aus Art. 82 DSGVO sowie die Haftung nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag bleiben unberührt.
(6) Ihre Haftung für Schäden, die Sie venvy oder Dritten durch vertragswidrige Nutzung zufügen, richtet sich nach dem Gesetz.
(7) venvy wird in der Beta noch erprobt. venvy gibt in der Beta keine Verfügbarkeitszusage und keine Zusage, dass jede Funktion fehlerfrei arbeitet. Die Zusage zum Bearbeitungsbeginn nach § 2 Abs. 4 bleibt bestehen.
§ 8 Datenschutz
(1) Soweit venvy für Sie personenbezogene Daten verarbeitet (zum Beispiel Daten Ihrer Gäste und Interessenten), ist venvy Auftragsverarbeiter und Sie sind Verantwortlicher. Es gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) von venvy.
(2) Zum AVV gehören die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) und die Liste der Unterauftragsverarbeiter in der bei Annahme gültigen Fassung. Den AVV nehmen Sie bei der Einrichtung in venvy durch Klick an. venvy speichert Fassung und Zeitpunkt.
(3) Bitte nehmen Sie den AVV an, bevor Sie echte Daten Ihrer Gäste in venvy erfassen. venvy richtet den Empfang echter Anfragen erst ein, nachdem Sie den AVV angenommen haben.
(4) Sie sind dafür verantwortlich, dass Sie die Daten rechtmäßig erheben und in venvy verarbeiten dürfen, einschließlich der Einwilligungen für Werbe-E-Mails (§ 7 UWG).
§ 9 Ende der Beta, Datenexport, Anbieterwechsel
(1) Sie bleiben Inhaber Ihrer Daten.
(2) Nach dem Ende der Beta bleibt Ihr Konto mit allen Daten in einem eingeschränkten Zustand bestehen: Sie können sich anmelden, Ihre Daten ansehen und exportieren, und neue Anfragen gehen weiter ein. Antworten, Angebote und Verträge aus venvy heraus sind pausiert. Dieser Zustand ist kostenlos und begründet keine Zahlungspflicht. venvy kann ihn frühestens drei Monate nach dem Ende der Beta mit einer Ankündigung von 30 Tagen in Textform beenden; dann gilt Absatz 5.
(3) Export. Über die Exportfunktion in venvy laden Sie Ihre strukturierten Daten einschließlich der Personal- und Zeiterfassungsdaten jederzeit als JSON-Datei herunter (Umfang in Anlage 3). Alle gespeicherten Dateien und Dokumente (zum Beispiel Angebote, Verträge und Rechnungen als PDF, hochgeladene Bilder) laden Sie in den Datenschutz-Einstellungen im Originalformat als ZIP-Pakete herunter. Beides ist kostenlos. Angaben zu besonderen Kategorien personenbezogener Daten Ihrer Mitarbeitenden (Art. 9 DSGVO, etwa Konfession) zeigt der Export nur als „vorhanden"; die Werte liefert venvy auf Anfrage in Textform innerhalb von 14 Tagen.
(4) Aufbewahrungspflichten. Rechnungen und Buchungsbelege, die Sie in venvy erstellt haben, unterliegen Ihrer eigenen Aufbewahrungspflicht (§ 147 AO, § 257 HGB); für Buchungsbelege beträgt sie acht Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist (§ 147 Abs. 3, 4 AO). Bitte sichern Sie die Belege in Ihrer eigenen Buchhaltung. Ausgestellte Rechnungen werden in venvy nicht überschrieben, solange Ihr Konto besteht.
(5) Löschung. Lassen Sie Ihr Konto löschen oder beendet venvy den Zustand nach Absatz 2, können Sie Ihre Daten noch 30 Tage lang exportieren. Danach löscht venvy Ihre Daten nach Abschnitt 9 des AVV. Vor der Löschung weist venvy Sie in Textform auf den Termin hin.
(6) Entgelte. Für Export und Ausstieg berechnet venvy nichts.
(7) Wechsel zu einem anderen Anbieter. Die Verordnung (EU) 2023/2854 (Datenverordnung) gilt auch für die kostenlose Beta. Für den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder zu eigener IT gilt deshalb § 8 der AGB (Ankündigungsfrist höchstens zwei Monate, Übergangszeitraum 30 Kalendertage, Abrufzeitraum mindestens 30 Kalendertage, vollständige Löschung danach, keine Wechselentgelte). Welche Daten übertragen werden und in welchem Format, steht abschließend in Anlage 3. Die Angaben nach Art. 28 der Datenverordnung (Gerichtsbarkeit der IKT-Infrastruktur, Schutz vor staatlichem Zugriff) finden Sie unter venvy.app/datenverordnung.
§ 10 Vertraulichkeit
(1) Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich, verwenden sie nur für die Beta und geben sie nicht an Dritte weiter. Vertraulich sind alle nicht öffentlichen Informationen, insbesondere:
- bei der Location: Preise, Konditionen, Kunden- und Eventdaten, Umsätze,
- bei venvy: nicht veröffentlichte Funktionen, Entwicklungspläne, Preise, Fehlerberichte, Quellcode und Zugangsdaten.
(2) Ausgenommen sind Informationen, die ohne Zutun der empfangenden Seite öffentlich bekannt sind oder werden, die ihr schon vorher bekannt waren oder die sie unabhängig entwickelt hat, sowie Informationen, die sie auf Grund Gesetzes oder behördlicher Anordnung offenlegen muss. Im letzten Fall informiert sie die andere Seite vorher, soweit das erlaubt ist.
(3) Die Weitergabe an Berater und Mitarbeiter ist erlaubt, soweit sie die Information brauchen und selbst zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
(4) venvy darf Ihre Fehlerberichte und Rückmeldungen nutzen, um venvy zu verbessern, ohne Sie dabei zu nennen.
(5) Die Pflicht gilt während der Beta und drei Jahre danach. Bei Ende gibt jede Seite überlassene vertrauliche Unterlagen auf Verlangen zurück oder löscht sie, soweit keine Aufbewahrungspflicht besteht.
§ 11 Fallstudie, Referenz, Name und Logo
(1) Sie erlauben venvy, nach den Absätzen 2 bis 6 über die Beta und die Zusammenarbeit zu berichten. Fallstudie und Referenz sind Teil Ihrer Gegenleistung für den kostenlosen Zugang. Eine Bewertung auf einem Portal gehört nicht dazu (§ 12).
(2) Fallstudie. Etwa ab der sechsten bis achten Woche führen wir ein Gespräch über Ihre Erfahrungen und Ergebnisse. venvy erstellt daraus einen Entwurf. Zahlen aus Ihrem Betrieb, Zitate und Aussagen über Sie erscheinen erst, wenn Sie den Entwurf in Textform ausdrücklich freigegeben haben. Schweigen ist keine Freigabe. Sie können Korrekturen verlangen.
(3) Name und Logo. Sie erlauben venvy widerruflich, Ihren Namen und Ihr Logo als Referenz zu nutzen: auf der Website von venvy, in Präsentationen im Vertrieb, in Social-Media-Beiträgen von venvy und in der freigegebenen Fallstudie. Andere Nutzungen brauchen Ihre Zustimmung in Textform. venvy nutzt Name und Logo nur unverändert und so, dass kein falscher Eindruck entsteht.
(4) Kennzeichnung. Veröffentlichungen nach diesem Paragrafen kennzeichnet venvy als Stimme eines Pilotkunden, der venvy im Beta-Programm kostenlos nutzt, soweit sich das nicht schon aus den Umständen ergibt.
(5) Personen. Namen, Fotos oder Zitate einzelner Personen nutzt venvy nur mit deren eigener Zustimmung.
(6) Widerruf. Sie können die Erlaubnis nach Absatz 3 jederzeit in Textform für die Zukunft widerrufen. venvy entfernt Name und Logo dann binnen 14 Tagen von den eigenen Online-Flächen und nutzt sie nicht in neuen Materialien. Bereits gedruckte Unterlagen dürfen aufgebraucht, aber nicht neu aufgelegt werden. Der Widerruf berührt weder Ihren Zugang zur Beta noch deren Dauer.
(7) Haben Sie einen sachlichen Grund gegen Fallstudie oder Referenz (zum Beispiel einen Konflikt mit einem anderen Vertrag), sprechen wir über eine Alternative.
§ 12 Bewertungen auf Portalen (freiwillig)
(1) venvy freut sich über eine ehrliche Bewertung auf Bewertungsportalen. Sie sind dazu nicht verpflichtet. Ob und wie Sie bewerten, hat keinen Einfluss auf Zugang, Verlängerung, Einrichtung, Unterstützung oder das Angebot nach § 6.
(2) Sie bewerten nach Ihrer eigenen Erfahrung und in Ihren eigenen Worten. Kritische Bewertungen sind ebenso willkommen wie positive. venvy gibt keinen Text vor und verlangt keine Änderung.
(3) Wenn Sie bewerten, nennen Sie bitte, dass Sie venvy kostenlos im Beta-Programm nutzen, zum Beispiel: „Ich nutze venvy seit Oktober 2026 kostenlos im Pilotprogramm." Die Regeln des jeweiligen Portals haben Vorrang.
(4) venvy bittet nicht wiederholt um eine Bewertung, wenn Sie nicht bewerten möchten, und verlangt nie die Löschung einer kritischen Bewertung.
§ 13 Aufzeichnung der Einrichtungssitzung
Die Einrichtungssitzung wird nur aufgezeichnet, wenn Sie das wünschen und gesondert einwilligen. Diese Einwilligung ist nicht Teil dieser Vereinbarung, ist freiwillig und jederzeit widerruflich. Eine Ablehnung hat keine Nachteile.
§ 14 Verhältnis zu den AGB und zum AVV
(1) Für die Beta gelten diese Vereinbarung, ihre Anlagen und der AVV (§ 8). Ergänzend gelten die AGB von venvy in der bei Annahme gültigen Fassung.
(2) Bei Widersprüchen geht diese Vereinbarung den AGB vor. Die Regeln der AGB zu Vergütung (§ 6), Laufzeit und Kündigung (§ 7 Abs. 1, 2 und 5) und Verfügbarkeit (§ 5 Abs. 1) gelten in der Beta nicht. Die Haftung richtet sich nach § 7 dieser Vereinbarung statt nach § 13 der AGB.
(3) Diese Vereinbarung, die AGB und der AVV mit Anlagen sind ohne Anmeldung auf venvy.app abrufbar und lassen sich vor der Annahme speichern und ausdrucken.
§ 15 Vertragsschluss und Schlussbestimmungen
(1) Die Vereinbarung kommt zustande, wenn Sie sie beim Anlegen Ihres Kontos mit Ihrer Beta-Zusage durch Klick annehmen. venvy speichert Fassung und Zeitpunkt der Annahme. Auf Wunsch schickt venvy Ihnen den Text in Textform.
(2) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder haben Sie Ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung der Sitz von venvy (§ 38 Abs. 1 ZPO, Art. 25 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012). venvy darf auch an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand klagen.
(3) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt die Vereinbarung im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Anlage 1: Modulumfang Beta
1. Grundsatz. In der Beta stehen Ihnen die Funktionen für Anfragen, Angebote, Verträge, Rechnungen, Zahlungen, Kalender, Microsite und E-Mail zur Verfügung. Das Personal-Modul ist nur zum Teil freigegeben (Nummern 2 bis 6).
2. Voraussetzung Personal. Die Funktionen für Personal und Zeiterfassung stehen erst zur Verfügung, nachdem Ihr Unternehmen den AVV-Zusatz Personal & Zeiterfassung in venvy angenommen hat. Ohne diese Annahme bleibt das ganze Modul gesperrt. Wir richten es gemeinsam mit Ihnen ein.
3. Freigegeben:
- Arbeitszeiterfassung per PIN am Gerät: Kommen, Gehen, Pausen
- Korrektur und Freigabe von Zeiteinträgen
- Schichtpläne, Personalbedarf und Veranstaltungstage
- Urlaubsanträge, Urlaubskonten und Urlaubsübersicht
- Mitarbeiterliste mit Name, Kontaktdaten und Beschäftigungsart
- Digitale Aushänge
- Leere Vorlagen für Arbeitsverträge (venvy liefert keinen Vertragstext)
4. Nur nach vorheriger Absprache mit uns:
- Krankmeldungen. Erfasst werden nur Art und Zeitraum, keine Diagnose, kein Attest, kein Freitext. Das ist ein Gesundheitsdatum; Sie informieren Ihre Beschäftigten vorab.
- E-Mails an Beschäftigte (zum Beispiel „Schicht morgen"). Sie sind in der Beta zunächst ausgeschaltet.
- Beschäftigte unter 18 Jahren. Ohne erfasste Erstuntersuchung kann ein Jugendlicher in venvy nicht stempeln. Diese Sperre gilt in venvy ausnahmslos, auch dort, wo das Gesetz keine Erstuntersuchung verlangt, nämlich bei einer nur geringfügigen oder höchstens zwei Monate dauernden Beschäftigung mit leichten Arbeiten (§ 32 Abs. 2 JArbSchG).
- Auswertungen zu Personalkosten mit Bezug auf einzelne Personen. Bitte nutzen Sie diese nur zusammengefasst.
5. In der Beta nicht zu nutzen:
- Personalfragebogen und Einstellungsmappe (Steuer-Identifikationsnummer, Sozialversicherungsnummer, Krankenkasse, Bankverbindung, Steuerklasse, Konfession, Schwerbehinderung)
- Elektronische Unterschrift und Zustimmung der Eltern bei Minderjährigen
- Befreiungsanträge und Nachweise zur Rentenversicherung
- Lohn-Vorbereitung, Lohn-Export und Lohn-Anbindung (DATEV, edlohn)
- Lohnabrechnungen
- Automatische Buchung von Mehrarbeit auf das Arbeitszeitkonto
- Boni
Diese Funktionen sind in der Beta nicht Teil der Leistung, auch wenn sie in Ihrem Menü zu sehen sind. Lohn, Steuer und Sozialversicherung rechnen und melden Sie weiter über Ihr Lohnbüro oder Ihren Steuerberater. Wurden dort trotzdem Daten erfasst, sagen Sie uns bitte Bescheid; wir löschen sie dann gemeinsam mit Ihnen.
6. Ihre Verantwortung als Arbeitgeber. Für die Daten Ihrer Beschäftigten bleiben Sie verantwortlich: Sie informieren Ihre Beschäftigten über die Zeiterfassung, wählen die Rechtsgrundlage und beteiligen, falls vorhanden, Ihren Betriebsrat vor der Nutzung (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Die Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeit und zur Aufbewahrung der Nachweise liegt bei Ihnen (nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG; bei Minijobs § 17 Abs. 1 MiLoG mit mindestens zwei Jahren Aufbewahrung). Ihre Personal- und Zeiterfassungsdaten erhalten Sie nach § 9 Abs. 3.
7. Keine Gewähr für Berechnungen. Zeiten, Salden und Urlaubstage unterstützen in der Beta Ihre eigene Prüfung. Bitte kontrollieren Sie diese Werte, bevor Sie daraus Folgen für Lohn oder Urlaub ziehen.
8. Erweiterung. venvy kann weitere Funktionen aus Nummer 5 freigeben. Das gilt nie rückwirkend und nur mit Ihrer Zustimmung in Textform.
Anlage 2: Einwilligung zur Aufzeichnung
Die Einwilligung zur Aufzeichnung der Einrichtungssitzung (§ 13) wird gesondert erteilt und ist nicht Teil der Annahme dieser Vereinbarung.
Anlage 3: Datenkategorien für Export und Wechsel
1. Übertragbare Daten (abschließend):
- Stammdaten Ihres Unternehmens und Ihrer Standorte, Einstellungen einschließlich Preis- und Vertragskonfiguration
- Kontakte, Anfragen, Kunden und Gäste
- Angebote, Buchungen, Zahlungspläne, Rechnungen und Zahlungsdaten
- Verträge und von venvy erzeugte Dokumente
- E-Mail-Verläufe und Nachrichten, Aufgaben, Notizen und Aktivitätsverläufe
- Kalender- und Termindaten
- die auf Ihr Unternehmen bezogenen Auswertungen und Kennzahlen
- hochgeladene und erzeugte Dateien (Bilder, PDF-Dokumente)
- Personal- und Zeiterfassungsdaten
- Inhalte des KI-Assistenten (Chats und Wissensspeicher)
2. Formate. Strukturierte Daten: eine JSON-Datei (UTF-8) mit einem Abschnitt je Datenart, abrufbar über die Exportfunktion in venvy (einmal je 24 Stunden). Personal- und Zeiterfassungsdaten: in derselben JSON-Datei; besondere Kategorien (Art. 9 DSGVO) nur als „vorhanden", die Werte auf Anfrage (§ 9 Abs. 3). Dateien: im Originalformat als ZIP-Teilpakete von höchstens 150 MB, je mit einem Verzeichnis aus Pfad, Größe und Prüfsumme (SHA-256); eine einzelne Datei über 150 MB ist einzeln abrufbar. Inhalte des KI-Assistenten: als JSON-Datei auf Anfrage innerhalb von 14 Tagen. Zugangsgeheimnisse wie Einmal-Links und Passwörter werden aus Sicherheitsgründen nicht exportiert; der Export nennt die zurückgehaltenen Felder.
3. Ausgenommen sind nur Daten, die für die interne Funktionsweise von venvy spezifisch sind und keinen Bezug zu Ihrem Unternehmen haben: Betriebs- und Sicherheitsprotokolle der Plattform, Betriebskennzahlen, Zwischenspeicher und Warteschlangen sowie interne Vorlagen, Prompt-Bausteine und Bewertungsmodelle von venvy.