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AVV-Zusatz Personal und Zeiterfassung

Version: 2026-10-27

Ergänzung zum Auftragsverarbeitungsvertrag (avv-dpa.md) nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO
Auftragsverarbeiter: venvy (Betreiber der Plattform)
Verantwortlicher: der jeweilige Tenant (Event-Location-Betreiber) in seiner Rolle als Arbeitgeber

Dieser Zusatz gilt nur für Tenants, die das Personal-Modul (Zeiterfassung, Abwesenheiten, Lohn-Anbindung, Mitarbeiter-Akte) nutzen. Die Nutzung dieser Funktionen setzt die aktive Annahme dieses Zusatzes voraus (Abschnitt 7). Alle Regelungen des Haupt-AVV — insbesondere Weisungsbindung, Vertraulichkeit, Sub-Prozessoren, Tenant-Isolation, Unterstützungs- und Nachweispflichten (§5–§7 AVV) — gelten unverändert auch für die hier beschriebenen Verarbeitungen.


1. Gegenstand und Zweck der Verarbeitung

venvy verarbeitet im Auftrag des Verantwortlichen personenbezogene Daten seiner Beschäftigten, um dem Verantwortlichen die Erfüllung arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Pflichten zu ermöglichen:

FunktionZweckGesetzlicher Anker beim Verantwortlichen
ArbeitszeiterfassungAufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit inkl. Überstunden§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG, § 16 ArbZG, § 17 MiLoG (EuGH C-55/18 „CCOO"; BAG 1 ABR 22/21)
Schicht-/EinsatzplanungPersonaldisposition für EventsVertragsdurchführung
AbwesenheitsverwaltungUrlaub, Krankheit und sonstige AbwesenheitenBUrlG; EFZG
Lohn-Vorbereitung & ExportÜbergabe von Lohn-Grunddaten an das Lohnbüro / die Lohn-Engine des Verantwortlichen§ 28f SGB IV, § 147 AO, § 257 HGB
Mitarbeiter-Stammdaten & PersonalfragebogenVerwaltung der für Beschäftigung, Meldung und Abrechnung erforderlichen Stammdaten§ 28a SGB IV, § 39e EStG (ELStAM)

venvy führt selbst keine Sozialversicherungs- oder Steuermeldungen durch; Meldungen erfolgen ausschließlich durch den Verantwortlichen bzw. sein Lohnbüro.

2. Art der personenbezogenen Daten

3. Kategorien betroffener Personen

Beschäftigte des Verantwortlichen im Sinne von § 26 Abs. 8 BDSG — einschließlich geringfügig Beschäftigter, Aushilfen und Bewerber (Personalfragebogen) sowie ausgeschiedener Beschäftigter innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

4. Rechtsgrundlagen (Verantwortlichkeit des Tenants)

Die Rechtsgrundlage der Verarbeitung liegt beim Verantwortlichen. venvy stellt die technische Umsetzung bereit; maßgeblich sind je Datenklasse:

DatenklasseRechtsgrundlageBegründung
ZeiteinträgeArt. 6 Abs. 1 lit. c DSGVOGesetzliche Aufzeichnungspflicht (§ 3 ArbSchG, § 16 ArbZG, § 17 MiLoG)
Entgelt-/LohndatenArt. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO§ 28f SGB IV, § 147 AO, § 257 HGB
Kern-StammdatenArt. 6 Abs. 1 lit. b DSGVODurchführung des Arbeitsvertrags
SV-/Steuer-StammdatenArt. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO§ 28a SGB IV, § 39e EStG
UrlaubArt. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVOBUrlG
Krankheit (Typ + Zeitraum)Art. 9 Abs. 2 lit. b DSGVO i. V. m. § 26 Abs. 3 BDSGPflichten aus Arbeits- und Sozialrecht (EFZG)
Konfession, SchwerbehinderungArt. 9 Abs. 2 lit. b DSGVO i. V. m. § 26 Abs. 3 BDSGKirchensteuerabzug, SV-/Melderecht, SGB IX

Eine Einwilligung der Beschäftigten ist für diese Pflichtverarbeitungen nicht die maßgebliche Grundlage und wird von venvy nicht als solche konstruiert (§ 26 Abs. 2 BDSG — eingeschränkte Freiwilligkeit im Beschäftigungsverhältnis). Der Verantwortliche stellt die Information der Beschäftigten nach Art. 13 DSGVO sicher; venvy stellt hierfür einen Hinweistext im Personalfragebogen-Selfservice bereit.

5. Aufbewahrung und Löschung

(1) Während der Vertragslaufzeit bewahrt venvy Beschäftigtendaten so lange auf, wie der Verantwortliche sie in der Anwendung führt, und richtet die Löschfristen an den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten des Verantwortlichen aus. Nach Ablauf der jeweiligen Frist löscht oder anonymisiert venvy die Daten:

DatenklasseAufbewahrungNorm
Arbeitszeit-Nachweise2 Jahre ab Aufzeichnung§ 16 ArbZG, § 17 MiLoG
Entgeltunterlagen (SV)bis Ablauf des Kalenderjahres nach der letzten SV-Prüfung§ 28f SGB IV
Lohn-/Buchungsbelege (Steuer)8–10 Jahre§ 147 AO, § 257 HGB
Stammdaten nach Austrittso lange wie die längste anhängende PflichtArt. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO

(2) Nach Vertragsende gilt § 9 des Haupt-AVV: Der Verantwortliche wählt zwischen Rückgabe und Löschung; die Rückgabe erfolgt als Export einschließlich der Personal- und Zeiterfassungsdaten und der Personalunterlagen (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO). Arbeitszeitnachweise, Entgeltunterlagen und Lohnbelege, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist noch läuft, bewahrt venvy danach für den Verantwortlichen gesperrt auf und löscht sie mit Fristablauf (§ 9 Abs. 3 Haupt-AVV entsprechend). Der Verantwortliche kann sie jederzeit vorher herausverlangen oder ihre Löschung verlangen, wenn er die Aufbewahrung selbst übernimmt. Alle übrigen Beschäftigtendaten löscht venvy nach § 9 Abs. 2 Haupt-AVV.

6. Technische und organisatorische Maßnahmen (ergänzend zu toms.md)

7. Annahme und Funktions-Koppelung

Die Annahme dieses Zusatzes erfolgt in der App durch den Owner des Tenants (aktive Bestätigung) und wird mit Zeitstempel, Nutzer und Dokumentversion im append-only Audit-Trail (tenant_consent_log, Kind dpa_personal) protokolliert. Ohne Annahme bleibt das Personal-Modul gesperrt. Bei einer inhaltlichen Änderung dieses Zusatzes (Versions-Bump) ist eine erneute Annahme erforderlich; bis dahin ist das Modul erneut gesperrt.


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