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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Version: 2026-10-27 (Rev. 4)

Auftragsverarbeiter: Renting & Renting GbR, Industriestraße 8, 67304 Eisenberg, vertreten durch Gesellschafter: Leila Renting, Alex Renting (nachfolgend „venvy")
Verantwortlicher: der Kunde, der diesen Vertrag in der Anwendung annimmt (Event-Location; Name und Anschrift laut Kundenkonto)

Dieser AVV wird bei der Einrichtung der Anwendung durch den Verantwortlichen angenommen (Abschnitt 10) und ist Bestandteil des Nutzungsvertrags. Anlagen sind die technischen und organisatorischen Maßnahmen und die Liste der Unterauftragsverarbeiter. Ergänzend gelten:

1. Gegenstand und Dauer

venvy verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und auf Weisung des Verantwortlichen, um ihm die Software venvy bereitzustellen. Die Verarbeitung dauert so lange wie der Nutzungsvertrag. Danach gilt Abschnitt 9.

2. Art und Zweck der Verarbeitung

Betriebskennzahlen (zusammengefasst)

Zu Betrieb, Wartung, Support sowie Störungs- und Missbrauchserkennung verarbeitet venvy zusammengefasste Kennzahlen je Kunde (zum Beispiel Zahl neuer Anfragen, versendeter und fehlgeschlagener E-Mails). Keine Namen, E-Mail-Adressen, Freitexte oder Profile einzelner Endkunden. Aufbewahrung: 24 Monate.

Zugriffe von venvy-Personal auf Daten eines Kunden werden in einem Protokoll festgehalten, das sich weder ändern noch löschen lässt; Zugriffe auf Inhalte brauchen einen dokumentierten Grund. Der Verantwortliche kann das Protokoll in der Anwendung einsehen. Aufbewahrung: 36 Monate.

3. Art der personenbezogenen Daten

Stammdaten (Name, E-Mail, Telefon, Anschrift), Event-Daten (Datum, Gästezahl, Wünsche), Korrespondenz, Vertragsdaten und Zahlungsdaten (Betrag, Status, Verwendungszweck; keine Karten- oder vollständigen Kontodaten). Bei eingeschalteter Transkription können in freien Texten besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO beiläufig anfallen; dafür gilt Abschnitt 8. Beschäftigtendaten und Daten des Assistenten: siehe die Zusätze.

4. Kategorien betroffener Personen

Interessenten, Kunden und Gäste des Verantwortlichen sowie deren Ansprechpartner. Mit dem Personal-Zusatz zusätzlich Beschäftigte des Verantwortlichen.

5. Pflichten von venvy (Art. 28 Abs. 3 DSGVO)

venvy verpflichtet sich:

6. Unterauftragsverarbeiter und Drittländer (Art. 28 Abs. 2 und 4, Art. 44 ff. DSGVO)

(1) Der Verantwortliche erteilt venvy eine allgemeine schriftliche Genehmigung, Unterauftragsverarbeiter hinzuzuziehen. Die aktuellen Unterauftragsverarbeiter stehen in der Liste der Unterauftragsverarbeiter.

(2) Über jede beabsichtigte Hinzuziehung oder Ersetzung informiert venvy den Verantwortlichen mindestens 30 Tage vorher in Textform. Der Verantwortliche kann bis zum Ablauf dieser Frist widersprechen. Die Folgen eines Widerspruchs regelt Abschnitt C der Liste.

(3) venvy verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf dieselben Datenschutzpflichten wie in diesem AVV und haftet dem Verantwortlichen gegenüber für deren Einhaltung.

(4) Übermittlungen in Drittländer finden nur unter den Bedingungen der Art. 44 ff. DSGVO statt. Derzeit gehen Daten an Anthropic, OpenAI und Resend in den USA; Grundlage sind jeweils die Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO) im Vertrag mit dem Empfänger. Welche Daten zu welchem Zweck übermittelt werden, steht in der Liste. Eine Kopie der Standardvertragsklauseln erhält der Verantwortliche auf Anfrage.

7. Mandantentrennung

Strikte Trennung der Kunden auf Datenbankebene (Row Level Security). Kein Kunde erhält Zugriff auf Daten eines anderen Kunden.

8. Besondere Kategorien (Art. 9 DSGVO)

9. Löschung und Rückgabe nach Vertragsende (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO)

(1) Wahl des Verantwortlichen. Vor dem Vertragsende entscheidet der Verantwortliche, ob venvy ihm die Daten zurückgibt oder sie löscht. Die Rückgabe erfolgt als Export über die Anwendung: strukturierte Daten einschließlich Personal- und Zeiterfassungsdaten als JSON-Datei, Dateien im Originalformat als ZIP-Pakete; Angaben zu besonderen Kategorien (Art. 9 DSGVO) auf gesonderte Anforderung (§ 8 Abs. 2a der AGB). Trifft der Verantwortliche keine Wahl, steht ihm der Export noch 30 Tage nach Vertragsende offen; danach löscht venvy.

(2) Löschung. Nach Ablauf der 30 Tage löscht venvy die personenbezogenen Daten des Verantwortlichen einschließlich der Zugangsdaten zu Postfächern und der Dateispeicher, soweit Absatz 3 nichts anderes bestimmt. Anfragen und Kundendatensätze werden dabei anonymisiert: Name, Kontaktdaten und Freitexte werden entfernt, nur zusammengefasste Kennzahlen bleiben.

(3) Aufbewahrung von Belegen. Ausgestellte Rechnungen, Verträge, Angebote und die dazugehörige Geschäftskorrespondenz bewahrt venvy nach Vertragsende für den Verantwortlichen gesperrt auf, solange dessen gesetzliche Aufbewahrungsfristen laufen (insbesondere § 147 AO, § 257 HGB), und löscht sie danach. Gesperrt heißt: kein Zugriff in der Anwendung, keine Nutzung, keine Auswertung; Herausgabe nur an den Verantwortlichen oder auf gesetzliche Anordnung. Der Verantwortliche kann diese Belege jederzeit vorher herausverlangen oder ihre Löschung verlangen, wenn er die Aufbewahrung selbst übernimmt. Arbeitszeitnachweise und Entgeltunterlagen regelt der AVV-Zusatz Personal & Zeiterfassung.

(4) Sicherungskopien. In den Sicherungsarchiven bleiben gelöschte Daten bis zum Ablauf des jeweiligen Stands erhalten, längstens drei Jahre. Sie werden nur zur Wiederherstellung genutzt; bei einer Wiederherstellung wendet venvy die Löschungen erneut an.

(5) Auf Verlangen bestätigt venvy die Löschung in Textform.

10. Annahme

Die Annahme erfolgt bei der Einrichtung in der Anwendung durch aktive Bestätigung. venvy speichert Zeitpunkt, Nutzer und Fassung in einem Protokoll, das sich nur ergänzen, nicht ändern lässt. Ändert sich dieser AVV, zeigt die Anwendung einen Hinweis zur Bestätigung der neuen Fassung.

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